Private Altersversorgung
Gute Aussichten für Ihren Ruhestand!
Die Möglichkeiten der Altersvorsorge haben sich völlig verändert, seit der Gesetzgeber die geförderte Altersversorgung gestärkt hat. Davon können alle Berufstätigen profitieren.
Grundsätzlich gibt es heute zwei Alternativen, für das Alter vorzusorgen:
- Die private Altersversorgung
- Die Betriebliche Altersversorgung
Welchen Weg oder welches Produkt Sie letzten Endes auch wählen werden, um Ihre Altersvorsorge aufzubessern, diese grundsätzlichen Überlegungen sollten am Anfang jeder Entscheidungsfindung stehen. Welcher steuerlich optimale Mix sich für Sie eignet, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Sind Sie Single oder verheiratet? Haben Sie Kinder?
Sind Sie angestellt oder selbständig? Wie sind Sie steuerlich veranlagt?
Über welches Vermögen verfügen Sie? Welche Versorgung ist vorhanden?
Welche Möglichkeiten der privaten Vorsorge gibt es u.a.:
- Steuerlich geförderte Basis-/Rüruprente
- Geförderte Riester-Rente
- Klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen etc.
Für eine optimale Aufteilung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Betriebliche Altersversorgung (BAV)
Bis zu 50% übernimmt der Staat
Es gibt 2 Arten der Betrieblichen Altersversorgung:
- Entgelt-/Gehaltsumwandlung (Arbeitnehmerfinanziert)
- Arbeitgeberfinanzierte Betriebliche Altersversorgung
Was bedeutet Entgeltumwandlung?
Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Rentenversicherung umzuwandeln. Aus dieser Rentenversicherung erhalten Sie frühestens ab dem 62. Lebensjahr eine Altersversorgung.
Bei der Entgeltumwandlung reduzieren die Angestellten ihr Bruttogehalt (z.B. um 100 EUR) mit dem Effekt, dass dadurch natürlich die Sozialabgaben und vor allem auch die Steuerlast reduziert wird. Durch die Reduzierung verzichten die Angestellten bei einer Gehaltsumwandlung von 100 EUR auf ca. 60-70 EUR Nettoeinkommen (abhängig von der individuellen Steuerklasse der Mitarbeiter), dafür gehen jedoch komplett 100 EUR in eine zusätzliche Altersversorgung. Somit übernimmt letztendlich der Staat einen erheblichen Anteil der Beitragszahlung in die Betriebliche Altersversorgung.
Für den Arbeitgeber führt die Gehaltsreduzierung natürlich auch zu einer Ersparnis der Sozialabgaben, ansonsten hat der Arbeitgeber bei der richtigen Wahl der Betrieblichen Altersversorgung keinen zusätzlichen Aufwand.
Arbeitgeberfinanziert: Natürlich kann der Arbeitgeber auch pro Monat zusätzlich zum regulären Gehalt steuer- und sozialversicherungsfrei für die Mitarbeiter in eine Betriebliche Altersversorgung einzahlen (z.B. statt einer Lohnerhöhung in Form einer arbeitgeberfinanzierte Betriebliche Altersversorgung). Für den Arbeitgeber sind diese Ausgaben normale Personalkosten bzw. Betriebskosten.
Nutzen Sie schon alle Vorteile der Entgeltumwandlung? Besteht Interesse an einer Arbeitgeberfinanzierten BAV?
Bei Interesse erarbeite ich zusammen mit Ihnen ein individuelles Versorgungskonzept und kümmere mich um die praktische Umsetzung.